dbv-Kampagne „#BuchistBuch: Gleiches Recht für E-Books in Bibliotheken"
Der dbv hat im September eine Kampagne zur Gleichstellung von Print- und elektronischen Büchern gestartet. Er fordert, dass die Maxime „Ein Buch ist ein Buch – egal in welcher Form“ und damit die rechtliche Gleichstellung nicht nur für die ermäßigte Mehrwertsteuer oder die Buchpreisbindung gilt, sondern auch für den Verleih. So werden eindeutige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle geschaffen. Er befürwortet die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Werke, wenn den Bibliotheken im Gegenzug die gleichen Nutzungsrechte für elektronische, wie für gedruckte Werke eingeräumt werden.
Dafür müsste das Urhebergesetz wie folgt geändert werden:
In § 27 Abs. 2 UrhG einen neuen Satz 2 einfügen: Beim Verleihen von Medienwerken in unkörperlicher Form gelten die Regelungen über das Verleihen nach § 17 Abs. 2 entsprechend.
Im neuen Satz 3 (bisher Satz 2) ist zu ergänzen: Verleihen im Sinne von Satz 1 und 2 ist…
Alle Bibliotheken werden gebeten, die Kampagne zu unterstützen.
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