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Sonntagsöffnung von Bibliotheken

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt den Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zur Ermöglichung der Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken 

 

Der Deutsche Städtetag hat einen einstimmigen Beschluss zur Ermöglichung der Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken verabschiedet. Darin heißt es: 
„Bibliotheken bieten hervorragende Bildungsangebote in den Städten. Sie ermöglichen lebenslanges Lernen und sind Orte gesellschaftlicher Integration. Eine optionale Sonn- und Feiertagsöffnung der städtischen Bibliotheken kann dieses Angebot breiter zugänglich machen. Das Präsidium fordert den Bundesgesetzgeber auf, das Arbeitszeitgesetz zu novellieren und den Städten damit die Möglichkeit zu eröffnen, Bibliothekspersonal auch an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen.“ 
Bereits der Kulturausschuss und der Sozialausschuss des Deutschen Städtetageshatten im Vorfeld die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken empfohlen. 
Dazu Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv): „Der Beschluss des Präsidiums des Städtetages ist ein wichtiges Signal in Richtung Bund: Die Kommunen wollen die Sonntagsöffnung da, wo es gewünscht und möglich ist. Denn sie sehen, dass es einen gesellschaftlichen Bedarf nach offenen Bibliotheken auch sonntags gibt, weil Bibliotheken nicht nur Kultur- und Bildungsorte sind, sondern auch soziale Dritte Orte, die Kommunen beleben und lebenswert machen. Nun ist die Bundesregierung am Zug, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich einzulösen.“
Zum Hintergrund: Während Museen, Theater und Opernhäuser selbstverständlich sonntags öffnen dürfen, müssen Öffentliche Bibliotheken in vielen Bundesländern ihre Türen sonntags schließen. Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich daher seit langem für die bundesweite einheitliche Ermöglichung der Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken ein. Damit sollen vor allem die Personen, die unter der Woche stark eingebunden sind, auch sonntags ihre Bibliothek besuchen und nutzen können. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken bundesweit zu ermöglichen. Bislang wurde das zuständige Bundesarbeitsministerium jedoch nicht aktiv.

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Veröffentlichung

Do, 14. Dezember 2023

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